Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Mönchengladbach – 23. April 2021

Was ist erlaubt?
Das Training von bis zu 5 Kindern (bis maximal 14 Jahre) bleibt ohne Einschänkungen und ohne Schnelltests erlaubt.

Was muss ich vor dem Training beachten?
Nur noch 5 Kinder dürfen am Training teilnehmen. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Trainern!

Muss ein Schnelltest gemacht werden?
Nein! Anleitungspersonen müssen ein negatives Ergebnis innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 machen.

Rechtliche Grundlagen:
Infektionsschutzgesetz vom 22.04.2021
Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Mönchengaldbach vom 23.04.2021

Stand: 24.04.2021